Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit
Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) und ein Projekt für Arbeitslose haben seinen Sitz bei PuGiS e. V., welches zur systematischen Verzahnung der Arbeits- und Gesundheitsförderung entstanden ist. Diese werden durch die BZgA gefördert und durch Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert (GKV Bündnis für Gesundheit). Ziel der KGC ist es insbesondere die Gesundheit sozial benachteiligter Zielgruppen in Lebenswelten zu fördern.
Die KGC ist Teil des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Nähere Informationen finden Sie unter: www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/
Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Saarland (KGC) gehört seit 2017 zu dem Verein für Gesundheit und Prävention im Saarland (PuGiS e.V.). PuGiS e.V. greift das Thema gesundheitliche Chancengleichheit auf und will diese auf der Landesebene stärken.
Die Koordinierungsstelle hat zur Aufgabe den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf Landes- und kommunaler Ebene anzuregen. Sogenannte Good Practice-Projekte werden identifiziert, bekannt gemacht und damit ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Gesundheitsförderung geleistet.
- Aufbau und Unterstützung von Arbeitskreisen
- Identifikation und Veröffentlichung von Good Practice-Beispielen und Initiierung von Modellvorhaben
- Durchführung von Fachveranstaltungen
- Information und Beratung von interessierten Akteuren (u.a. durch regelmäßige Newsletter)
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- Förderung der Qualitätsentwicklung
- Förderung der sektorenübergreifenden Vernetzung
- Initiierung und Moderation von Fachforen und Netzwerken
Die Vernetzung und Unterstützung der Akteure im Bundesland nimmt in der Arbeit der Koordinierungsstelle eine zentrale Rolle ein. Die Koordinierungsstelle Saarland ist Ansprechpartner für Kostenträger, Praktiker und Interessierte.
- Förderung der Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung
- Reduzierung von sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen
- Information und Aufbau kommunal integrierter Präventionsstrategien
- Förderung von Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung
- Unterstützung zentraler Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von lebenswelt- und lebensphasenbezogenen Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Wir arbeiten darauf hin, die saarländische Bevölkerung bei Entwicklungsprozessen in der Gesundheitsförderung und Prävention stärker zu beteiligen.
Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Saarland
Förderfähigkeit nach dem Leitfaden Prävention
Häufige Fragen zum Antragsverfahren zur Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V durch die Krankenkassen/-verbände im Saarland
Fördervoraussetzungen
- Alle Institutionen und Träger, deren Projekte in Lebenswelten (z.B. Kindergärten, Schulen, Stadtteile, Senioreneinrichtungen) auf die Themen Gesundheitsförderung und Prävention abzielen, können einen Antrag auf Förderung stellen.
- Hierzu zählen beispielsweise der Öffentliche Gesundheitsdienst, freie und gemeinnützige Initiativen und Organisationen, Vereine, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Netzwerke, etc..
- Der Antragsteller selbst muss nicht primär im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention tätig sein.
- Einzelpersonen oder kommerzielle Anbieter sind NICHT antragsberechtigt.
- Es können sowohl Personalkosten als auch projektbezogene Sachkosten gefördert werden.
- Wichtig: Personalkosten werden ausschließlich für die Dauer des Projektes (Förderzeitraum) gefördert
- Die Durchführung von Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz durch die bzw. im Auftrag der Krankenkassen erfolgt durch Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu Gesundheit und Prävention. Diese müssen außerdem über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement verfügen.
- Werden im Projekt zusätzlich Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erbracht, sollte der Leistungserbringer durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Ist dies nicht der Fall, sind bitte Zeugniskopien der externen Anbieter/Leistungserbringer beizufügen.
- Das Projekt darf sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Umsetzungsphase befinden. Diese darf erst mit Freigabe der Fördermittel erfolgen, ausgenommen sind Folgeprojekte.
Ausschlusskriterien für eine Förderung sind zum Beispiel:
- Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder staatliche Aufgaben
- Isolierte Maßnahmen (ohne Gesamtkonzept)
- Förderanträge, die durch kommerzielle Anbieter und nicht von der Einrichtung selbst gestellt werden
- Forschungsprojekte/Screenings ohne Interventionsbezug
- Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände und Veranstaltungen
- Qualifizierungsmaßnahmen und berufliche Ausbildung
- Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel
- Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen
- Forschungsprojekte ohne Interventionen
- Bereits laufende Projekte
Antragsstellung
- Die grobe Projektskizze wird zunächst bei der KGC eingereicht
- Diese prüft und gibt Anregungen zur Antragsstellung; hierbei orientiert sie sich am Leitfaden Prävention der GKV
- Die KGC vermittelt zwischen Antragssteller und den (einzelnen) gesetzlichen Krankenkassen
- Im nächsten Schritt erfolgt die Projektkonzeption mit Vorhabensbeschreibung, Finanz- und Zeitplan
- Die KGC unterstützt und begleitet im weiteren Verlauf konzeptionell bei der Projektentwicklung (dies kann einige Monate in Anspruch nehmen)
- Der fertige Antrag wird vom Antragssteller bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht
- Diskussion und Entscheid der Krankenkasse über Förderung
- Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der jeweiligen Antragsqualität ab.
- Während des Begutachtungsprozesses des Projekts kann es notwendig sein, dass ergänzende Informationen beim Antragsteller angefordert werden. Dies kann den Prozess verlängern.
Ablauf einer Förderung/Finanzen
- Projekte können in der Regel bis zu 3 Jahren gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Förderung über einen längeren Zeitraum beantragt werden.
- Eine erneute Beantragung von Fördermitteln ist ggf. unter der Voraussetzung möglich, dass das bestehende Projekt um neue Elemente erweitert wird.
- Eine Regelfinanzierung von Projekten ist ausgeschlossen.
- Ja, Eigenmittel sind einzubringen und sind im Finanzplan kenntlich zu machen. Eine Mindestgrenze für Eigenmittel gibt es nicht.
Eigenmittel können beispielsweise auch Sachmittel oder Personalkosten sein (z. B. Räume, technische Ausstattung). Sie sollten in Relation zur beantragten Fördersumme eine angemessene Höhe aufweisen.
- Die Höhe der (maximalen) Fördersumme ist individuell der konkreten Maßnahme angepasst und abhängig von der jeweiligen Krankenkasse
- Das genau Verfahren zur Auszahlung der Fördermittel wird individuell zwischen Antragssteller und Krankenkasse festgelegt. In der Regel muss nicht in Vorlage getreten werden.
Ansprechpartner
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) Saarland.
Kontakt:
kgc@pugis.de
+49 (0) 6 81 – 59 53 50 9 -41 oder -42
Beispiele guter Praxis in unterschiedlichen Lebenswelten/Settings finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/praxisdatenbank/recherche/
Ansprechpartner
- Louisa Gaevert l.joest@pugis.de 0681/5953509-41
- Stefanie Traeder s.traeder@pugis.de 0681/5953509-42
- Dirk Mathis d.mathis@pugis.de 0681/5953509-23