Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) gehört seit 2017 zum Verein Prävention und Gesundheit im Saarland (PuGiS e.V.). Sie greift das Thema gesundheitliche Chancengleichheit auf und will diese auf Landesebene stärken.
Die KGC wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nach dem Präventionsgesetz in ihren Aufgaben unterstützt und durch Mittel der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Bündnis für Gesundheit) und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit finanziert

Vulnerable Zielgruppen wie Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen/Beeinträchtigungen, Ältere oder Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien weisen häufig einen schlechteren Gesundheitszustand auf. Meist haben sie einen schlechteren Zugang zu Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung und daher mehr gesundheitliche Risikofaktoren. Das Hauptziel der KGC ist es daher, die Gesundheit sozial benachteiligter Zielgruppen in Lebenswelten zu fördern und somit soziale Ungleichheiten von Gesundheitschancen zu reduzieren.

Weitere Ziele:

  • Sensibilisierung für gesundheitsspezifische Themen
  • Unterstützung und Stärkung der Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von lebenswelt- und lebensphasenbezogenen Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Förderung der Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung und Prävention
  • Unterstützung der Partner der Landesrahmenvereinbarung für das Saarland bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes
  • Förderung des Informations- und Wissenstransfers

Die Koordinierungsstelle hat zur Aufgabe, unter dem Aspekt der Vernetzung den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf Landes- und kommunaler Ebene anzuregen und Präventionsketten und kommunale Strategien auf- und auszubauen. Ebenfalls sollen sogenannte Good Practice-Projekte identifiziert und bekannt gemacht werden und damit ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Gesundheitsförderung geleistet werden.

Weitere Angebote und Schwerpunkte:

  • Unterstützung und Prozessbegleitung von Akteuren (z.B. soziale Einrichtungen, Vereine, Bildungsträger) bei der Initiierung soziallagenbezogener Gesundheitsprojekte
  • Beratung zu Förderprogrammen und Hilfe bei Projektanträgen in Bezug auf kommunale Gesundheitsförderung und gesundheitliche Chancengleichzeit
  • Förderung der sektorübergreifenden Vernetzung
  • Beratung und Qualifizierung von Multiplikatoren durch das Veranstalten von Workshops zur Vermittlung von Good-Practice-Kriterien und Fachforen/-tagungen zur Informationsvermittlung und Fortbildung
  • Entwicklung und Umsetzung von Modellprojekten
  • Initiierung, Koordination, Teilnahme und Moderation von Arbeitskreisen/Gremien/Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Newsletter)

Die KGC ist Teil des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit.
Nähere Informationen finden Sie unter:

www.gesundheitliche-chancengleichheit.de

Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Saarland

Die Vernetzung und Unterstützung der Akteure im Bundesland nimmt in der Arbeit der Koordinierungsstelle eine zentrale Rolle ein. Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Saarland ist Ansprechpartner für Kostenträger, Praktiker und Interessierte. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Projekten „Das Saarland lebt gesund!“ und „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“.

Im Sinne der Partizipation arbeitet die KGC darauf hin, die saarländische Bevölkerung bei Entwicklungsprozessen in der Gesundheitsförderung und Prävention stärker zu beteiligen. 

Fördermöglichkeiten für Kommunen und Projektträger im Saarland
  1. Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit (Ende 2021 ausgelaufen)

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Programmbüros Saarland.

  1. Förderung auf Basis der Landesrahmenvereinbarung 
  2. Kassenindividuelle Förderung von Projekten 
  3. Förderung durch Sonstige (z.B. Stiftungen)
Förderfähigkeit nach dem Leitfaden Prävention
Häufige Fragen zum Antragsverfahren zur Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V durch die Krankenkassen/-verbände im Saarland
Fördervoraussetzungen
  • Alle Institutionen und Träger, deren Projekte in Lebenswelten (z.B. Kindergärten, Schulen, Stadtteile, Senioreneinrichtungen) auf die Themen Gesundheitsförderung und Prävention abzielen, können einen Antrag auf Förderung stellen.
  • Hierzu zählen beispielsweise der Öffentliche Gesundheitsdienst, freie und gemeinnützige Initiativen und Organisationen, Vereine, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Netzwerke, etc..
  • Der Antragsteller selbst muss nicht primär im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention tätig sein.
  • Einzelpersonen oder kommerzielle Anbieter sind NICHT antragsberechtigt.
  • Es können sowohl Personalkosten als auch projektbezogene Sachkosten gefördert werden.
  • Wichtig: Personalkosten werden ausschließlich für die Dauer des Projektes (Förderzeitraum) gefördert
  • Die Durchführung von Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz durch die bzw. im Auftrag der Krankenkassen erfolgt durch Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu Gesundheit und Prävention. Diese müssen außerdem über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement verfügen.
  • Werden im Projekt zusätzlich Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erbracht, sollte der Leistungserbringer durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Ist dies nicht der Fall, sind bitte Zeugniskopien der externen Anbieter/Leistungserbringer beizufügen.
  • Das Projekt darf sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Umsetzungsphase befinden. Diese darf erst mit Freigabe der Fördermittel erfolgen, ausgenommen sind Folgeprojekte.

Ausschlusskriterien für eine Förderung sind zum Beispiel:

  • Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder staatliche Aufgaben
  • Isolierte Maßnahmen (ohne Gesamtkonzept)
  • Förderanträge, die durch kommerzielle Anbieter und nicht von der Einrichtung selbst gestellt werden
  • Forschungsprojekte/Screenings ohne Interventionsbezug
  • Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände und Veranstaltungen
  • Qualifizierungsmaßnahmen und berufliche Ausbildung
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel
  • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen
  • Forschungsprojekte ohne Interventionen
  • Bereits laufende Projekte
Antragsstellung
  • Die grobe Projektskizze wird zunächst bei der KGC eingereicht
  • Diese prüft und gibt Anregungen zur Antragsstellung; hierbei orientiert sie sich am Leitfaden Prävention der GKV
  • Die KGC vermittelt zwischen Antragssteller und den (einzelnen) gesetzlichen Krankenkassen
  • Im nächsten Schritt erfolgt die Projektkonzeption mit Vorhabensbeschreibung, Finanz- und Zeitplan
  • Die KGC unterstützt und begleitet im weiteren Verlauf konzeptionell bei der Projektentwicklung (dies kann einige Monate in Anspruch nehmen)
  • Der fertige Antrag wird vom Antragssteller bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht
  • Diskussion und Entscheid der Krankenkasse über Förderung
  • Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der jeweiligen Antragsqualität ab.
  • Während des Begutachtungsprozesses des Projekts kann es notwendig sein, dass ergänzende Informationen beim Antragsteller angefordert werden. Dies kann den Prozess verlängern.
Ablauf einer Förderung/Finanzen
  • Projekte können in der Regel bis zu 3 Jahren gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Förderung über einen längeren Zeitraum beantragt werden.
  • Eine erneute Beantragung von Fördermitteln ist ggf. unter der Voraussetzung möglich, dass das bestehende Projekt um neue Elemente erweitert wird.
  • Eine Regelfinanzierung von Projekten ist ausgeschlossen.
  • Ja, Eigenmittel sind einzubringen und sind im Finanzplan kenntlich zu machen. Eine Mindestgrenze für Eigenmittel gibt es nicht.
    Eigenmittel können beispielsweise auch Sachmittel oder Personalkosten sein (z. B. Räume, technische Ausstattung). Sie sollten in Relation zur beantragten Fördersumme eine angemessene Höhe aufweisen.
  • Die Höhe der (maximalen) Fördersumme ist individuell der konkreten Maßnahme angepasst und abhängig von der jeweiligen Krankenkasse
  • Das genau Verfahren zur Auszahlung der Fördermittel wird individuell zwischen Antragssteller und Krankenkasse festgelegt. In der Regel muss nicht in Vorlage getreten werden.
Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) Saarland.

Kontakt: 

kgc@pugis.de 

+49 (0) 6 81 – 59 53 50 9 -41 oder -42

Beispiele guter Praxis in unterschiedlichen Lebenswelten/Settings finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/praxisdatenbank/recherche/

Ansprechpartner

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