Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB – Gesundheitsamt Landkreis Sankt Wendel
Das Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel ist eine anerkannte Beratungsstelle gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz und kann eine Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB ausstellen. Die Beratung kann folgende Themen umfassen: Unterstützung im Entscheidungsprozess Informationen über gesetzliche Bestimmungen und Unterstützungsmöglichkeiten Informationen zum Schwangerschaftsabbruch Psychosoziale Begleitung
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