Das Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel ist eine anerkannte Beratungsstelle gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz und kann eine Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB ausstellen. Die Beratung kann folgende Themen umfassen:
- Unterstützung im Entscheidungsprozess
- Informationen über gesetzliche Bestimmungen und Unterstützungsmöglichkeiten
- Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
- Psychosoziale Begleitung
