Suchtberatung:
Im Erstgespräch wird die persönliche Situation der Klient*innen geklärt und Grundinformationen zum Suchthilfesystem vermittelt. Ratsuchende stellen ihr Anliegen vor und erhalten eine erste Einschätzung ihres Hilfebedarfs. Schweigepflicht und Freiwilligkeit werden erläutert, Veränderungszuversicht wird gestärkt. Bei Interesse beginnt ein individuell vereinbarter Beratungsprozess.
Die Ziele können von der Prävention einer Suchtentwicklung über Konsumreduktion bis zur Abstinenz reichen. Die Themen der Sitzungen orientieren sich an den individuellen Anliegen, etwa an Motivationsarbeit, der Bearbeitung innerer Konflikte, der Risikominimierung sowie der Entwicklung hilfreicher Strategien und persönlicher Ressourcen. Auch das soziale Umfeld wird bei Bedarf einbezogen und unterstützende Kontakte werden gestärkt.
Die Beratung fördert zudem berufliche und gesellschaftliche Teilhabe und vermittelt bei Bedarf an spezialisierte Angebote im Hilfesystem. Bei bestehenden Auflagen – etwa durch die Justiz – stellen die Berater:innen Teilnahmebescheinigungen aus, die von den Klient:innen selbst weitergeleitet werden.
Suchtberatung kann inhaltlich differenziert werden in Informationsberatung (zu Suchterkrankungen und Suchthilfesystem), in Vermittlungsberatung (Vorbereitung auf und Vermittlung in weiterführende meist stationäre Suchthilfemaßnahmen) und in längerfristige Prozessberatung (Bearbeitung psychischer Probleme im Kontext der Komorbidität einer Suchterkrankung mit dem Ziel der Reduktion der psychischen Belastung und der kovariierenden Suchtproblematik als dysfunktionale Bewältigungsstrategie).
Ambulante Rehabilitation Sucht:
Die Ambulante Rehabilitation Sucht (ARS) bietet eine alltagsnahe Alternative zur stationären Therapie. Sie findet in anerkannten Behandlungsstellen wie der PSB statt und eignet sich besonders für Menschen in Ausbildung, Beruf oder Studium. Mit 1–2 Sitzungen pro Woche lässt sich die etwa einjährige Behandlung gut in den Alltag integrieren und unterstützt nachhaltige Lebensstilveränderungen sowie den Weg zur Abstinenz. Möglich ist auch eine Kombi-Behandlung aus kurzem Klinikaufenthalt und anschließender ambulanter Rehabilitation. Die Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH informiert und unterstützt bei der Auswahl und Beantragung der passenden Hilfeform.
Nachsorge:
Die ambulante Suchtnachsorge schließt an eine abgeschlossene Suchttherapie an und unterstützt dabei, Veränderungen im Alltag umzusetzen und Abstinenz zu stabilisieren. Meist werden 20 Termine innerhalb von sechs Monaten bewilligt; eine Verlängerung ist möglich. Ziele sind Stabilisierung, Krisenhilfe, Stärkung der Selbstwirksamkeit, aktive Lebensgestaltung, berufliche Teilhabe und Vermittlung weiterer Hilfen. Wenn Sie interessiert sind, vereinbaren Sie bitte einen Ersttermin, sobald Ihre Entlassung feststeht, damit die Nachsorge zeitnah beginnen kann.
Angehörigenberatung:
Die Beratungsstelle unterstützt Angehörige, die sich wegen des Substanzkonsums eines Familienmitglieds Sorgen machen. Im Fokus steht die Entlastung der nahestehenden Personen, das gemeinsame Reflektieren der Situation und das Entwickeln individueller Ziele – etwa eigene Grenzen zu wahren, klare Regeln umzusetzen, Kraft zu schöpfen und hilfreiche Strategien im Umgang mit den Betroffenen zu finden.
Suchtberatung in der JVA:
Die Drogenberatung in der JVA bietet bereits Inhaftierten Beratungen an. Schwerpunkte der Beratung inhaftierter Klienten sind die Information über Suchthilfeangebote sowie Klärung des Behandlungsbedarfs und der juristischen Voraussetzungen für eine Therapieüberleitung (z. B. Anwendbarkeit des § 35 BtMG) und gegebenenfalls die Vermittlung in eine Therapieeinrichtung.
Weitere Infos unter https://drogenhilfe-saar.de/psb
Unsere Angebote sind für die Bürger:innen im Regionalverband Saarbrücken kostenlos.
