Im Jahr 2003 wurden die Good Practice-Kriterien des Kooperationverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erarbeitet und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Sie leisten einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung. Die zwölf Kriterien vermitteln ein einheitliches Verständnis darüber, was gute Gesundheitsförderung zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit ausmacht. In den „Good Practice Lernwerkstätten “ erarbeiten die Teilnehmenden gemeinsam, wie die Good Practice-Kriterien zur Qualitätsentwicklung ihrer gesundheitsfördernden Arbeit beitragen können.